Gartenpflege

Genießen Sie Ihren Garten. Wir erledigen die Pflege des Rasens oder Ihrer Pflanzen.

Ihr Garten macht Ihnen viel Freude aber auch Arbeit. Wir kümmern uns um die Arbeit.

Von der Rasenpflege bis zur Pflege Ihrer Pflanzen unterstützen wir Sie bei der Gartenarbeit. 

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Bis zu 100.000 Euro Strafe droht: Welche Gartenarbeit von März bis Oktober tatsächlich verboten ist

Das Frühjahr naht und damit eine geschäftige Zeit für Hobby-Gärtner: Pflanzen werden gestutzt, der Boden wird umgegraben und die ersten Saaten und Zwiebeln werden ausgesät und verteilt. Um eine Gartenarbeit sollten Sie sich allerdings als erstes kümmern, bevor es zu spät ist. Und zwar das Schneiden von Hecken.

Der Grund: Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es aus Gründen des Tierschutzes vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden. Sie sind nämlich wichtige Brut- und Niststätten für Tiere, wie etwa Vögel.

Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt: Deutschlandweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ abgeschnitten bzw. „auf den Stock“ gesetzt werden. Das bedeutet, sie handbreit über den Boden abzuschneiden.